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OLG Schleswig, 08.08.2016 - 16 W 99/16 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Schleswig, 14.02.2019 - 2 U 4/18 Senatsbekannt mussten im Vollstreckungswege durch rechtskräftigen Beschluss des 16. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 27. Januar 2015 (16 W 11/15) und Beschluss des Landgerichts Kiel vom 15. Juli 2016 (17 O 242/11), bestätigt durch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 8. August 2016 (16 W 99/16), sowie durch Beschluss des Landgerichts Kiel vom 27. Oktober 2016 (17 O 242/11) gegen die Beklagte Zwangsgelder gemäß § 888 ZPO festgesetzt werden, was indes zunächst ebenfalls nicht zur ordnungsgemäßen Auskunftserteilung führte mit der Folge, dass eine von der Beklagten erhobene Vollstreckungsgegenklage durch Urteil des BGH vom 13. Juli 2017 mangels Erfüllung der Auskunft als unbegründet zurückgewiesen worden ist.
- LG Kiel, 28.08.2017 - 4 O 6/17
Zwangsvollstreckungsverfahren zur Durchsetzung des zu vollstreckenden Titels, …
Die von der Schuldnerin eingelegte sofortige Beschwerde wies das Oberlandesgericht Schleswig durch Beschluss vom 8. August 2016 (Aktenzeichen 16 W 99/16) zurück.